Der grösste Hebel für Werterhalt
Fassaden & Dächer
Gebäudehülle komplett: Fassade, Dach, Fenster, Dämmung und Sockel — energetisch und optisch auf den neusten Stand.
Die Gebäudehülle schützt die Substanz und bestimmt den Energieverbrauch. Steinmark saniert Fassaden, Dächer, Fenster und Dämmung ganzer Liegenschaften — vom Einfamilienhaus bis zum Mehrfamilienhaus-Portfolio.
Wir koordinieren Gerüst, Baumeister, Fassadenbauer, Dachdecker und Fensterbauer unter einer Bauleitung, begleiten Förderprogramme und dokumentieren die Ausführung für Eigentümer und Versicherungen.
Was wir an der Gebäudehülle sanieren
- Fassadendämmung, zum Beispiel als verputzte Aussenwärmedämmung (WDVS), und Fassadenputze
- Hinterlüftete Fassaden mit Holz-, Faserzement- oder Metallbekleidung
- Fensterersatz (BKP 221) mit Storen und Sonnenschutz
- Steildach und Flachdach: Bedachung (BKP 224), Spenglerarbeiten (BKP 222) und Dämmung
- Sockelsanierung gegen aufsteigende Feuchtigkeit, Balkone und Vordächer
- Vorbereitung für Photovoltaik – ein Gerüst für beides
So läuft die Sanierung der Gebäudehülle ab
- Zustandsanalyse: Bauteile, Wärmeverluste und Schäden aufnehmen.
- Konzept und Förderung: Massnahmen priorisieren, Gesuch beim Gebäudeprogramm vor Baubeginn.
- Festpreis und Terminplan: Gerüst, Etappen und Wetterreserve eingeplant.
- Ausführung: eine Bauleitung für alle Hüllen-Gewerke, im bewohnten Zustand.
- Abschluss: Dokumentation für Eigentümer, Förderstelle und Versicherung.
Kosten und Förderung
Richtwerte aus unserem Ratgeber: Fassadensanierung CHF 90–450 pro m² Fassadenfläche, Dachsanierung CHF 100–450 pro m² Dachfläche, Fensterersatz CHF 700–2’800 pro Fenster. In St. Gallen, im Thurgau und in Zürich fördert das Gebäudeprogramm die Dämmung von Fassade und Dach mit CHF 40 pro m²; wer die Gebäudehülle umfassend saniert, erhält zusätzlich einen Bonus. Ab CHF 10’000 Förderbeitrag braucht es einen GEAK Plus, und das Gesuch muss vor Baubeginn eingereicht sein. Fenster allein werden in diesen Kantonen nicht gefördert. Mehr dazu in den Ratgebern Gebäudeprogramm 2026 und Fenster ersetzen.
Investitionen ins Energiesparen sind heute steuerlich abzugsfähig. Bei der direkten Bundessteuer entfällt dieser Abzug mit dem Systemwechsel beim Eigenmietwert per 1. Januar 2029; die Kantone dürfen ihn befristet weiterführen.
Fassaden- und Dachsanierung in der Ostschweiz
Wir sanieren Gebäudehüllen von Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern in Wil SG, St. Gallen, im Thurgau, im Toggenburg und im Grossraum Zürich. Ein Beispiel ist die Fassadensanierung mit Fenstertausch an einem Mehrfamilienhaus.
Häufige Fragen
Braucht eine Fassadensanierung eine Baubewilligung?
Bei sichtbaren Änderungen wie einer neuen Dämmung, anderer Farbe oder neuen Materialien meist ja oder zumindest eine Meldung. Wir klären das mit der Gemeinde.
In welcher Reihenfolge saniert man am besten?
In der Regel zuerst die Gebäudehülle, dann die Heizung – so kann die neue Heizung kleiner dimensioniert werden.
Können wir während der Sanierung im Haus wohnen?
Ja. Arbeiten an der Gebäudehülle finden von aussen statt; beim Fensterersatz ist jeder Raum nur kurz betroffen.
Wann lohnt sich eine Fassadendämmung?
Vor allem bei Gebäuden ohne oder mit schwacher Dämmung und wenn ohnehin ein Gerüst nötig ist, etwa für Putzarbeiten, Fensterersatz oder eine Dachsanierung. Die Förderbeiträge verbessern die Rechnung zusätzlich.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Zustandsanalyse und energetische Beratung
- Begleitung von Förderprogrammen (z. B. Gebäudeprogramm)
- Eine Bauleitung für alle Hüllen-Gewerke
- Realisierung im bewohnten Zustand
- Dokumentation für Eigentümer und Versicherungen
Referenzen