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Schnell reagiert, sauber dokumentiert

Schadensanierungen & Versicherungsfälle

Instandstellung nach Wasser-, Brand- und Feuchteschäden — in direkter Koordination mit Ihrer Versicherung.

Nach einem Wasser- oder Brandschaden zählt Tempo — und eine saubere Abwicklung mit der Versicherung. Steinmark übernimmt die komplette Schadensanierung: Notmassnahmen, Trocknung, Rückbau und Wiederherstellung bis zur Übergabe.

Wir dokumentieren den Schaden fachgerecht, stimmen den Leistungsumfang direkt mit der Versicherung ab und stellen den ursprünglichen Zustand wieder her — oder nutzen die Gelegenheit für eine sinnvolle Modernisierung.

Schäden, die wir instandstellen

  • Wasserschäden durch Leitungsbruch, undichte Duschen oder Rückstau
  • Brand- und Russschäden inklusive Reinigung und Geruchsbeseitigung
  • Feuchte- und Schimmelschäden in Kellern, Bädern und an Aussenwänden
  • Sturm- und Hagelschäden an Fassade, Dach und Storen

So läuft eine Schadensanierung ab

  1. Erstbegehung und Notmassnahmen: Schaden begrenzen, Wasser abstellen, sichern.
  2. Dokumentation: Fotos, Feuchtemessungen und Schadenprotokoll für die Versicherung.
  3. Trocknung: Bautrockner und Kontrolle der Restfeuchte, je nach Bauteil Tage bis Wochen.
  4. Rückbau und Wiederherstellung: beschädigte Bauteile ersetzen, Oberflächen erneuern.
  5. Abschluss: Schlussrechnung nach Absprache mit der Versicherung, Übergabe an Sie.

Abwicklung mit der Versicherung

Je nach Schadenart ist eine andere Versicherung zuständig: Feuer- und Elementarschäden deckt in den meisten Kantonen die kantonale Gebäudeversicherung, Leitungswasserschäden eine private Gebäudeversicherung. Wir stimmen den Leistungsumfang direkt mit dem Schadenexperten ab und rechnen transparent ab. Melden Sie den Schaden möglichst rasch Ihrer Versicherung – wir unterstützen Sie mit der Dokumentation.

Sanieren statt nur reparieren

Ein Schadenfall ist oft der richtige Moment, um zu modernisieren: Wenn das Bad ohnehin geöffnet ist, lohnen sich neue Leitungen oder eine Badsanierung mit bodenebener Dusche. Die Versicherung übernimmt den Schaden, Sie zahlen nur den Mehrwert.

Im Einsatz in Wil SG und der Ostschweiz

Wir sind für Eigentümer, Verwaltungen und Gewerbe in Wil SG, St. Gallen, im Thurgau, im Toggenburg und im Grossraum Zürich tätig.

Häufige Fragen bei Schadenfällen

Was soll ich nach einem Wasserschaden sofort tun?

Wasser abstellen, Strom in betroffenen Räumen ausschalten, Fotos machen und den Schaden der Versicherung melden. Danach organisieren wir Trocknung und Instandstellung.

Wer bezahlt die Sanierung?

Bei versicherten Schäden in der Regel die Versicherung, abzüglich eines allfälligen Selbstbehalts. Mehrleistungen wie eine Modernisierung bezahlen Sie separat.

Kann ich während der Trocknung in der Wohnung bleiben?

Meistens ja. Bautrockner sind zwar hörbar, die Wohnung bleibt aber in der Regel nutzbar.

Was tun bei Schimmel?

Zuerst die Ursache klären: Liegt es am Lüften und Heizen oder an einem Bauschaden wie einer undichten Leitung oder einer Wärmebrücke? Erst danach sanieren wir die befallenen Flächen dauerhaft.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Schnelle Erstbegehung und Notmassnahmen
  • Direkte Abstimmung mit der Versicherung
  • Fachgerechte Schadendokumentation
  • Wiederherstellung oder Modernisierung in einem Zug
  • Erfahrung mit Wasser-, Brand- und Feuchteschäden

Kostenlose Erstberatung anfragen

Schadensanierung nach Wasserschaden: Bautrockner und Feuchtemessung mit Wärmebildkamera

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