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Schnell. Sauber. Vermietbar.

Wohnungssanierungen & Mieterwechsel

Komplette Wohnungsaufbereitung zwischen Auszug und Neuvermietung — in 7 bis 14 Tagen, auf das Tempo professioneller Verwaltungen eingespielt.

Jeder Tag Leerstand kostet Rendite. Steinmark bereitet Wohnungen zwischen Auszug und Neuvermietung komplett auf: Maler, Böden, Küche, Bad, Elektro — koordiniert unter einer Bauleitung, in verbindlichen 7 bis 14 Tagen.

Verwaltungen erhalten einen festen Ansprechpartner, standardisierte Abläufe und eine Abrechnung nach klaren Positionen. Für laufende Mandate bieten wir Rahmenvereinbarungen mit garantierten Reaktionszeiten.

Der Ablauf beim Mieterwechsel

  1. Tag 1–2: Wohnungsabnahme mit Mängelliste, Offerte nach Positionen, Freigabe durch die Verwaltung.
  2. Tag 3–8: Rückbau und Haustechnik, Gipser- und Malerarbeiten.
  3. Tag 8–12: Böden, Plattenarbeiten, Küchen- und Badteile.
  4. Tag 12–14: Endreinigung, Kontrolle und Übergabe mit Fotoprotokoll.

Den ausführlichen Ablauf beschreibt unser Ratgeber Mieterwechsel: Die Wohnung in 7–14 Tagen wieder vermietbar.

Tipp für Verwaltungen: Melden Sie uns den Auszugstermin, sobald die Kündigung vorliegt. Dann können wir Material und Handwerker vorab reservieren und am Tag nach der Abgabe starten.

Was wir bei der Instandstellung übernehmen

  • Maler- und Gipserarbeiten, Spachteln und Ausbessern
  • Bodenbeläge, Parkett schleifen und versiegeln, Plattenarbeiten
  • Ersatz von Küchengeräten, Fronten und Sanitärapparaten
  • Elektro-Kleinarbeiten, Rauchmelder, Schalter und Steckdosen
  • Endreinigung und abnahmebereite Übergabe

Kosten der Wohnungsinstandstellung

Für eine 3.5-Zimmer-Wohnung mit rund 80 m² gelten als Richtwerte: reine Auffrischung CHF 5’000–10’000, mit neuen Böden CHF 10’000–20’000, Teilsanierung mit Küche oder Bad ab CHF 30’000. Jeder Tag Leerstand kostet Mietertrag – deshalb planen wir mit festen Terminen. Einen Richtwert erhalten Sie im Kostenrechner.

Für Verwaltungen in der Ostschweiz und im Raum Zürich

Wir arbeiten für Immobilienverwaltungen, Eigentümer und Stockwerkeigentümer in Wil SG, Uzwil, Gossau, St. Gallen, im Thurgau und im Grossraum Zürich. Mit einer Rahmenvereinbarung sind Preise, Abläufe und Reaktionszeiten für alle Wohnungen im Portfolio geregelt.

Häufige Fragen

Wie schnell können Sie nach dem Auszug starten?

Nach der Wohnungsabnahme und Ihrer Freigabe beginnen wir in der Regel innert weniger Tage. Bei Rahmenvereinbarungen gelten feste Reaktionszeiten.

Wie wird abgerechnet?

Nach klaren Positionen gemäss Baukostenplan. So können Sie die Kosten auf Eigentümer, Mieter und Unterhalt aufteilen.

Übernehmen Sie auch Teilsanierungen von Küche oder Bad?

Ja, im gleichen Mandat. Bei grösseren Eingriffen planen wir mit Ihnen etwas mehr Zeit ein, etwa für eine Badsanierung.

Wie werden Schäden des Vormieters festgehalten?

Bei der Wohnungsabnahme erfassen wir alle Mängel mit Fotos im Protokoll. So kann die Verwaltung die Kosten nach der paritätischen Lebensdauertabelle korrekt zwischen Eigentümer und Mieter aufteilen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Wohnungsaufbereitung in 7–14 Tagen
  • Rahmenvereinbarungen für Verwaltungen
  • Feste Ansprechpartner und garantierte Reaktionszeiten
  • Standardisierte Abrechnung nach BKP-Positionen
  • Übergabe besenrein und abnahmebereit

Kostenlose Erstberatung anfragen Richtwert berechnen

Instandgestellte Wohnung nach dem Mieterwechsel mit frisch gestrichenen Wänden

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