3. Juli 2026

Mieterwechsel: Die Wohnung in 7–14 Tagen wieder vermietbar — so läuft es für Verwaltungen

Instandgestellte Wohnung nach dem Mieterwechsel mit frisch gestrichenen Wänden

Zwischen Auszug und Neuvermietung entscheidet sich, wie viel eine Wohnung im Jahr wirklich einbringt. Zwei Wochen Leerstand bei CHF 2’000 Monatsmiete sind CHF 1’000 verlorener Ertrag – pro Wohnung, pro Wechsel. Der Schlüssel ist ein eingespielter Ablauf.

Der Standard-Ablauf

  • Vor dem Auszug: Begehung mit der Verwaltung, Aufnahme des Zustands, Abgrenzung Mieterschäden vs. normale Abnützung, Fixierung des Rückgabetermins.
  • Tag 1–2: Demontage, Ausbesserungen, Elektro-Check (Steckdosen, Schalter, FI-Schutz).
  • Tag 3–8: Maler komplett (Wände, Decken, Türrahmen), Bodenarbeiten (Parkett schleifen/ölen oder Belag ersetzen).
  • Tag 8–12: Küche und Bad: Silikonfugen neu, Apparate-Service oder -Ersatz, Feinreparaturen.
  • Tag 12–14: Endreinigung mit Abnahmegarantie, Übergabe an die Verwaltung – besichtigungsbereit.

Was kostet die Instandstellung?

Für eine 3.5-Zimmer-Wohnung (ca. 80 m²) liegt die reine Auffrischung (Maler, Reinigung, Kleinreparaturen) typisch bei CHF 5’000–10’000. Kommen Böden dazu, sind es CHF 10’000–20’000. Mit neuer Küche oder neuem Bad wird daraus eine Teilsanierung ab CHF 30’000 – die sich über den Mietzins refinanziert. Konkrete Richtwerte je nach Umfang liefert unser Kostenrechner.

Mieterschaden oder normale Abnützung?

Die Abgrenzung entscheidet, wer bezahlt. Normale Abnützung ist mit der Miete abgegolten; für übermässige Abnützung oder Schäden haftet die Mieterschaft – allerdings nur für den Zeitwert. Als Referenz dient die paritätische Lebensdauertabelle der Mieter- und Vermieterverbände. Eine lückenlose Foto-Dokumentation bei der Abnahme macht diese Aufteilung für alle nachvollziehbar.

Warum eine Rahmenvereinbarung?

Verwaltungen mit mehreren Liegenschaften fahren am besten mit einem festen Werkpartner: vereinbarte Einheitspreise, garantierte Reaktionszeiten, ein Ansprechpartner, standardisierte Foto-Dokumentation und Abrechnung nach BKP-Positionen. Kein Offerten-Pingpong bei jedem Wechsel – der Auftrag geht per E-Mail raus, der Termin steht.

Steuern: Für Vermieter bleibt der Abzug

Mit der Abschaffung des Eigenmietwerts per 1. Januar 2029 entfällt der Unterhaltsabzug nur für selbst bewohntes Wohneigentum. Bei vermieteten Liegenschaften bleiben Instandstellungs- und Unterhaltskosten abziehbar – auch nach 2029. Mehr dazu im Steuer-Ratgeber.

Häufige Fragen

Wie früh sollte die Verwaltung den Auftrag erteilen?

Am besten, sobald der Auszugstermin feststeht. Dann sind Material und Handwerker reserviert, und die Arbeiten beginnen am Tag nach der Rückgabe.

Lohnt sich beim Mieterwechsel eine Teilsanierung?

Wenn Küche oder Bad am Ende ihrer Lebensdauer sind, ja: Die leere Wohnung erlaubt schnelles Arbeiten, und die Investition kann – im Rahmen des Mietrechts – über den Mietzins berücksichtigt werden.

Was gehört zu einer abnahmebereiten Übergabe?

Alle Arbeiten abgeschlossen, Funktionskontrolle von Geräten und Installationen, Endreinigung und ein Übergabeprotokoll mit Fotos.

Steinmark ist auf das Tempo professioneller Verwaltungen eingespielt – inklusive Mieterkommunikation und kurzfristiger Kapazitäten für Versicherungsfälle. Mehr unter Wohnungssanierungen & Mieterwechsel. Sprechen Sie mit uns über eine Rahmenvereinbarung.

Stand: Oktober 2026. Richtwerte inkl. MWST für die Ostschweiz.

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