3. Juli 2026
Gebäudeprogramm 2026: So sichern Sie sich Förderbeiträge für Dämmung, Fenster und Heizung

Wer energetisch saniert, bekommt Geld vom Staat: Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen fördert die Dämmung der Gebäudehülle und den Wechsel zu erneuerbaren Heizungen. Die Beiträge sind substanziell – werden aber regelmässig verschenkt, weil ein Detail übersehen wird. Hier die Ansätze 2026 für die Kantone St. Gallen, Thurgau und Zürich.
Was gefördert wird – die Ansätze 2026
Jeder Kanton legt Massnahmen und Beiträge selbst fest. Für Einfamilienhäuser gelten 2026 in unserer Region diese Eckwerte:
- Wärmedämmung von Fassade, Dach und Wand oder Boden gegen aussen bzw. Erdreich: CHF 40 pro m² gedämmte Fläche in St. Gallen, Thurgau und Zürich. Voraussetzung ist ein U-Wert von höchstens 0,20 W/m²K und eine deutliche Verbesserung gegenüber vorher. Der Mindestbeitrag liegt bei CHF 1’000 (SG, TG) bzw. CHF 2’000 (ZH), gefördert werden höchstens 50 % der Investition und nur Gebäude, die vor dem Jahr 2000 bewilligt wurden.
- Bonus für umfassende Hüllensanierungen: Wer (fast) die ganze Gebäudehülle dämmt, erhält mehr – zum Beispiel in Zürich zusätzlich CHF 60 pro m² für Wand und Dach, wenn mindestens 90 % der Hülle gedämmt werden. Thurgau und St. Gallen kennen ähnliche Boni.
- Wärmepumpe statt Öl-, Gas- oder Elektroheizung (Einfamilienhaus bis 15–20 kW Heizleistung): Luft/Wasser-Wärmepumpe CHF 2’800 (SG) bzw. CHF 2’900 (ZH), im Thurgau nicht mehr gefördert. Erdsonden-Wärmepumpe CHF 6’000 (SG), CHF 6’800 (ZH) bzw. CHF 9’000 (TG).
- GEAK Plus: Ab CHF 10’000 Förderbeitrag für die Dämmung verlangen alle drei Kantone einen GEAK Plus oder eine gleichwertige Gebäudeanalyse. Zürich und Thurgau unterstützen den GEAK Plus mit CHF 1’000, St. Gallen fördert eine «Gebäudemodernisierung mit Konzept» mit CHF 4’500 für Einfamilienhäuser.
Achtung Fenster: Der Fensterersatz allein wird in St. Gallen, Thurgau und Zürich nicht gefördert. Lohnend ist er trotzdem – vor allem zusammen mit der Fassade und dank Steuerabzug (siehe Fenster ersetzen). Und in St. Gallen wird die Dachdämmung nur zusammen mit einer Photovoltaik-Anlage gefördert.
Ein Rechenbeispiel: Werden bei einem Einfamilienhaus 220 m² Fassade und 140 m² Dach gedämmt, ergibt das allein mit dem Grundbeitrag CHF 14’400 – Boni noch nicht eingerechnet. Weil der Beitrag über CHF 10’000 liegt, braucht es dafür einen GEAK Plus.
Die goldene Regel: Gesuch vor Baubeginn
Der häufigste und teuerste Fehler: zuerst bauen, dann fragen. Das Gesuch muss in allen drei Kantonen vollständig eingereicht sein, bevor die Arbeiten beginnen. Als Baubeginn gilt der Start der Dämmarbeiten oder die Installation der Wärmepumpe; Vorbereitungen wie Gerüst oder Materiallieferung zählen in der Regel noch nicht dazu – im Zweifel vorher bei der Förderstelle nachfragen. Wer vor der Einreichung beginnt, erhält nichts.
Nach der Einreichung darf auf eigenes Risiko gebaut werden – in Zürich nach der automatischen Eingangsbestätigung. Sicherer ist es, die Zusicherung abzuwarten; sie kommt meist innert weniger Wochen und gilt zwei Jahre.
So läuft es richtig
- Analyse: GEAK Plus oder Gebäudeanalyse erstellen lassen – er zeigt auch die sinnvollste Sanierungsreihenfolge.
- Offerte und Nachweise: Dämmstärken, U-Werte und Flächen werden in der Offerte festgehalten.
- Gesuch einreichen: online beim kantonalen Förderprogramm, vor Baubeginn.
- Zusicherung abwarten, dann bauen.
- Abschluss melden: Fotos, Rechnungen und Ausführungsnachweis einreichen – dann wird ausbezahlt.
Viele Gemeinden zahlen zusätzliche Beiträge, die separat beantragt werden müssen. Als Realisierungspartner übernimmt Steinmark die technischen Nachweise und liefert die vollständige Dokumentation für den Auszahlungsantrag – bei energetischen Projekten gehört das zum Mandat. Mehr zur Ausführung unter Fassaden & Dächer.
Dreifacher Effekt – mit Ablaufdatum
Energetisch sanieren wirkt dreifach: Förderbeitrag heute, tiefere Energiekosten jedes Jahr und der Steuerabzug für Energiesparmassnahmen. Beim Steuerabzug lohnt sich Tempo: Mit dem Systemwechsel beim Eigenmietwert entfällt er bei der direkten Bundessteuer per 1. Januar 2029; die Kantone dürfen ihn befristet weiterführen (Details im Steuer-Ratgeber). Auch die Förderbeiträge können sich ändern: Der Bund hat seine Mittel für das Gebäudeprogramm ab 2027 plafoniert, die Kantone passen ihre Programme laufend an.
Häufige Fragen
Wird ein Fensterersatz gefördert?
In St. Gallen, Thurgau und Zürich nicht als Einzelmassnahme. Im Thurgau gibt es eine Ausnahme für geschützte Bauten. Über den Steuerabzug lohnt sich der Ersatz trotzdem.
Darf ich beginnen, bevor die Zusage da ist?
Erst nach der vollständigen Einreichung und auf eigenes Risiko. Wird das Gesuch abgelehnt, gibt es keinen Beitrag. Wir empfehlen, die Zusicherung abzuwarten.
Brauche ich einen GEAK Plus?
Ab CHF 10’000 Förderbeitrag für die Dämmung ja. Auch bei kleineren Projekten lohnt er sich, weil er die richtige Reihenfolge der Massnahmen zeigt.
Kann ich Förderung und Steuerabzug kombinieren?
Ja, aber abziehbar ist nur der Betrag nach Abzug der Förderbeiträge.
Rechnen Sie Ihren Fall im Kostenrechner durch – er zeigt Förder-Spanne und Steuereffekt gleich mit. Für die konkrete Planung: kostenlose Begehung anfragen.
Stand: Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr; massgebend sind die aktuellen Bedingungen der kantonalen Programme. Quellen: Förderungsprogramm Energie Kanton St. Gallen, Förderprogramm Energie Kanton Thurgau 2026, Energieförderung Kanton Zürich 2026, Das Gebäudeprogramm.