4. Juli 2026
Wohnung streichen lassen: Was kostet der Maler? (Preise 2026)

Frisch gestrichene Wände sind die günstigste Auffrischung, die eine Wohnung kennt – und einer der häufigsten Kleinaufträge bei Steinmark. Hier die Richtwerte 2026 (inkl. MWST), die wichtigsten Preistreiber und wann sich der Profi lohnt.
Die Richtwerte 2026
- 2-Zimmer-Wohnung (ca. 55 m²): CHF 1’800–3’500
- 3-Zimmer-Wohnung (ca. 75 m²): CHF 2’500–5’500
- 4.5-Zimmer-Wohnung (ca. 110 m²): CHF 3’500–7’000
Pro m² Wohnfläche rechnen Sie mit CHF 28–80 je nach Standard. Preistreiber sind die Vorarbeiten: Risse spachteln, Tapeten entfernen, Nikotin isolieren – das macht schnell 30–50 % aus. Decken mitstreichen kostet rund 18 % mehr, lackierte Türen und Rahmen kommen mit CHF 800–2’500 dazu.
Was den Preis beeinflusst
- Untergrund: Glatte Wände sind schnell gestrichen, Abrieb, Tapeten oder Risse brauchen Vorarbeit.
- Farbwechsel: Von dunkel auf hell braucht es oft einen zusätzlichen Anstrich.
- Bewohnt oder leer: In möblierten Räumen ist der Aufwand für Abdecken und Möbelrücken höher.
- Raumhöhe und Treppenhäuser: Hohe Räume und Treppenhäuser brauchen Gerüste oder Leitern.
So läuft der Auftrag ab
- Besichtigung oder Fotos, danach Fixpreis-Offerte innert 5 Werktagen.
- Abdecken von Böden, Fenstern und Möbeln.
- Vorarbeiten: Löcher und Risse spachteln, schleifen, grundieren.
- Zwei Anstriche, saubere Kanten, Lackarbeiten.
- Abnahme bei Tageslicht und besenreine Übergabe.
Eine 3-Zimmer-Wohnung ist so meist in zwei bis vier Tagen fertig.
Wann sich der Profi lohnt
Bei Altbauwänden, dunklen Altanstrichen, Wasserflecken und beim Mieterwechsel (Abnahmestandard!) spart der Profi am Ende Geld: richtige Grundierung, saubere Kanten, keine zweite Runde. Steinmark streicht auch einzelne Zimmer – Offerte innert 5 Werktagen, Fixpreis, saubere Abdeckung.
Häufige Fragen
Muss ich als Mieterin oder Mieter beim Auszug streichen?
In der Regel nicht, wenn die Wände nur normal abgenutzt sind. Bei übermässiger Abnützung, etwa durch Rauch oder Löcher, kann sich der Mieter anteilig beteiligen müssen; die Verwaltung stützt sich dabei auf die paritätische Lebensdauertabelle.
Ist das Streichen steuerlich abziehbar?
Für Eigentümer ja, als werterhaltender Unterhalt. Bei selbst bewohntem Wohneigentum gilt das nur noch bis Ende 2028, bei vermieteten Wohnungen auch danach (siehe Steuer-Ratgeber).
Wie lange muss man nach dem Streichen lüften?
Mit emissionsarmen Innenfarben sind die Räume meist schon am nächsten Tag wieder bewohnbar. Gut lüften beschleunigt das Trocknen.
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Stand: Oktober 2026. Richtwerte inkl. MWST für die Ostschweiz.