Bauen für institutionelle Bauherrschaften

Pensionskassen, Anlagestiftungen, Immobilienfonds, Gemeinden, Kantone, Bundesstellen und Versicherungen bauen anders als private Eigentümer: Entscheide laufen über Gremien, Budgets sind früh fixiert, jede Etappe muss dokumentiert und gegenüber Dritten belegbar sein. Steinmark ist darauf eingerichtet. Sie erhalten einen Vertragspartner, der Kosten, Termine und Qualität im Werkvertrag festhält und über alle Gewerke die Verantwortung trägt.

Pensionskassen, Anlagestiftungen und Immobilienfonds

Bei Anlageliegenschaften zählen Leerstandstage, Instandsetzungszyklen und die Planbarkeit der Kosten pro Objekt. Wir realisieren Wohnungssanierungen bei Mieterwechsel in 7 bis 14 Tagen, Strang- und Etappensanierungen im bewohnten Zustand sowie Gesamtsanierungen ganzer Liegenschaften. Die Offerte ist nach Baukostenplan gegliedert, damit sie sich direkt in Ihre Objektbudgets und Ihr Reporting übernehmen lässt. Für wiederkehrende Mandate bieten wir Rahmenvereinbarungen mit festen Einheitspreisen, festen Ansprechpartnern und standardisierter Dokumentation.

Bund, Kantone und Gemeinden

Für die öffentliche Hand arbeiten wir im Einladungsverfahren wie im offenen Verfahren nach dem öffentlichen Beschaffungsrecht. Die üblichen Eignungsnachweise stellen wir für die Eingabe zusammen: Handelsregister- und Betreibungsauszug, Bestätigungen der Sozialversicherungen und Steuerbehörden, Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung, Einhaltung der Arbeits- und Lohnbedingungen sowie Referenzen. Eine Solidarbürgschaft stellen wir auf Anfrage. Typische Aufgaben sind Sanierungen von Schulhäusern, Verwaltungsgebäuden, Werkhöfen und gemeindeeigenen Wohnliegenschaften, oft im laufenden Betrieb oder in den Ferienfenstern.

Versicherungen

Bei Wasser-, Brand- und Elementarschäden stimmen wir den Leistungsumfang direkt mit dem Schadeninspektor ab, dokumentieren den Zustand vor und nach der Instandstellung und rechnen nachvollziehbar nach Baukostenplan ab. Mehr dazu unter Schadensanierungen und Versicherungsfälle.

Genossenschaften und Eigentümergemeinschaften

Wohnbaugenossenschaften und Stockwerkeigentümergemeinschaften brauchen Entscheidungsgrundlagen, die in der Versammlung bestehen: Varianten mit Kosten, Etappierung, Kostenaufteilung und Terminplan. Wir liefern diese Unterlagen vor dem Beschluss und realisieren anschliessend etappiert, mit klarer Information an Bewohnerinnen und Bewohner.

Was Sie von uns erhalten

  • Werkvertrag nach SIA 118 mit Festpreis nach Baukostenplan (BKP), Nachträge nur mit Ihrer schriftlichen Freigabe
  • Eine Bauleitung über alle Gewerke, eigene Ausführungsteams für die Kerngewerke
  • Verbindlicher Terminplan mit Etappen und Meilensteinen
  • Fortschrittsberichte je Etappe, Foto-Dokumentation, Protokolle der Qualitätskontrollen
  • Schlussdokumentation bei Übergabe, Mängelaufnahme nach 12 Monaten, 5 Jahre Garantie ab Abnahme
  • Eignungsdossier, Versicherungsnachweise und Solidarbürgschaft auf Anfrage

So läuft die Zusammenarbeit

  1. Anfrage oder Ausschreibung: Sie senden uns Unterlagen oder laden uns zur Eingabe ein.
  2. Begehung und Objektanalyse: Aufnahme des Bestands, Klärung von Etappen, Betrieb und Bewohnerschaft.
  3. Offerte nach BKP: Positionen, Mengen und Einheitspreise transparent, mit Varianten, wo sinnvoll.
  4. Werkvertrag: Leistungen, Termine, Garantien und Abrechnung schriftlich fixiert.
  5. Ausführung: Etappiert, mit Berichten, Kontrollen und einem festen Ansprechpartner.
  6. Abnahme und Garantie: Mängelfreie Übergabe, Dokumentation, fester Kontakt für Garantiefälle.

Den vollständigen Ablauf in zehn Schritten finden Sie unter Unser Ablauf.

Häufige Fragen institutioneller Bauherrschaften

Nehmen Sie an öffentlichen Ausschreibungen teil?

Ja, im Einladungsverfahren wie im offenen Verfahren. Laden Sie uns ein oder senden Sie uns die Ausschreibungsunterlagen; wir reichen die Eignungsnachweise und die Offerte termingerecht ein.

Können Sie mehrere Objekte parallel bearbeiten?

Ja, mit eigenen Teams und Fachpartnern unter unserer Bauleitung. Weil unsere Kapazitäten je nach Saison zwei bis vier Monate im Voraus vergeben sind, planen wir Portfolios am besten früh und etappiert.

Arbeiten Sie mit Rahmenverträgen?

Ja. Für Verwaltungen, Pensionskassen und Gemeinden mit wiederkehrendem Bedarf vereinbaren wir Rahmenverträge mit Einheitspreisen, Reaktionszeiten und festen Ansprechpartnern.

In welchen Regionen sind Sie tätig?

In den Kantonen St. Gallen, Thurgau, Zürich, Schwyz und Schaffhausen sowie rund um den Zürichsee, bei grösseren Mandaten auch darüber hinaus. Details unter Einzugsgebiet.

Wer ist unser Ansprechpartner?

Die Geschäftsführung, von der Begehung über den Werkvertrag bis zur Abnahme. Keine wechselnden Sachbearbeiter, keine Übergaben innerhalb des Mandats.

Nächster Schritt: Projekt oder Ausschreibung anfragen. Wir antworten innert eines Werktages.

Anrufen WhatsApp Offerte