4. Juli 2026
Balkon sanieren: Kosten, Abdichtung und Ablauf (2026)

Risse im Belag, Wasserflecken an der Untersicht, rostende Geländer: Der Balkon ist der am stärksten bewitterte Teil des Hauses – und wird am längsten aufgeschoben. Das rächt sich, denn eindringendes Wasser schädigt die Armierung der Betonplatte.
Die Richtwerte 2026
- Standard (neuer Belag, Abdichtung): CHF 350–600 pro m²
- Gehoben (inkl. Anschlüsse, Entwässerung): CHF 550–900 pro m²
- Premium (Betonsanierung, Naturstein): CHF 850–1’400 pro m²
Ein typischer Balkon mit 15 m² kostet damit im Standard rund CHF 5’000–9’000, gehoben rund CHF 8’000–13’500. Dazu kommen ein neues Geländer mit CHF 150–300 pro Laufmeter und für einen Natursteinbelag rund 25 % Aufpreis.
Warnsignale
- Abplatzungen oder Rostspuren an der Unterseite der Balkonplatte
- Feuchte Stellen oder Ausblühungen an der Decke darunter
- Lose oder hohl klingende Platten, offene Fugen
- Wasser, das nach Regen stehen bleibt
- Lockere oder rostende Geländerbefestigungen
Worauf es ankommt
Entscheidend ist die Abdichtung nach SIA 271 mit sauberen An- und Abschlüssen an Türe, Fassade und Entwässerung – hier entstehen die meisten Folgeschäden. Ebenso wichtig: genügend Gefälle weg von der Fassade und eine Türschwelle, die hoch genug über dem Belag liegt. Bei Mehrfamilienhäusern lohnt sich die Sanierung aller Balkone in einer Etappe: ein Gerüst, ein Preis pro Balkon, deutlich tiefere Kosten.
So läuft eine Balkonsanierung ab
- Zustandsaufnahme, bei Betonschäden mit Untersuchung der Armierung.
- Rückbau von Belag und alter Abdichtung.
- Betonsanierung, falls nötig, und Gefälleausgleich.
- Neue Abdichtung mit allen Anschlüssen, danach Belag und Entwässerung.
- Geländer, Fugen und Abnahme – bei einem einzelnen Balkon meist in ein bis zwei Wochen, je nach Trocknungszeiten und Wetter.
Häufige Fragen
Wer bezahlt die Balkonsanierung im Stockwerkeigentum?
Balkonplatte, Abdichtung und Geländer gehören meist zu den gemeinschaftlichen Teilen – massgebend sind Reglement und Begründungsakt. Der Belag kann je nach Regelung Sache der Eigentümerin oder des Eigentümers sein.
Ist die Sanierung steuerlich abziehbar?
Der Ersatz von Belag, Abdichtung und Geländer in gleichem Standard ist werterhaltend und abziehbar – bei selbst bewohntem Wohneigentum noch bis Ende 2028 (siehe Steuer-Ratgeber). Eine Vergrösserung des Balkons gilt als wertvermehrend.
Braucht es eine Bewilligung?
Für eine Sanierung ohne Änderung von Grösse und Aussehen meist nicht. Ein neues Geländer in anderer Form oder Farbe kann bewilligungspflichtig sein.
Rechnen Sie Ihren Balkon durch: Richtwert im Kostenrechner. Wie wir Abdichtungen und Beläge ausführen, lesen Sie unter Plattenarbeiten und Fassaden & Dächer – oder kostenlose Begehung anfragen.
Stand: Oktober 2026. Richtwerte inkl. MWST; im Einzelfall entscheidet die Offerte nach Begehung.